Immer häufiger werden günstige Neuwagen im Internet gesucht, gefunden und auch gekauft. In letzter Zeit werden allerdings einige Stimmen immer lauter, die sich über die Automobil-Konzerne echauffieren, die – nach der Meinung vieler – ungerechtfertigt bis zu 800,- € Überführungskosten vom Käufer verlangen. Wie genau verhält es sich also mit den Überführungskosten und dem Neuwagenkauf?

Ein gängiger, zeitgenössischer Neuwagen: Der Polo V. Möchte der Neuwagen-Kunde sein Fahrzeug in Wolfsburg abholen, werden bis zu 400,- € fällig.
Wer heutzutage einen Neuwagen kauft – ganz gleich, ob über das Internet oder einem Händler seines Vertrauens – muss häufig sogenannte Überführungskosten übernehmen. Diese werden auf den Gesamt-Preis des Neufahrzeugs draufgeschlagen und sind vom Neuwagen-Kunden zu tragen. Ironischerweise bringt es nur wenig, wenn der Käufer sein Auto direkt am Werk abholen möchte, denn auch dann werden – wenn auch geringere – Überführungskosten fällig. Verständlich, dass Endabnehmer, Neuwagenkäufer und Kaufinteressenten über diese Geschäftspraxis verärgert reagieren. Einige Automobil-Hersteller bieten nicht einmal dem Kunden die Möglichkeit, das Wunschfahrzeug am Ort der Fertigung abzuholen, d. h., es werden erst recht hohe Überführungskosten fällig.











